Neue Gesetze zu Telefonwerbung und Anlegerschutz
Mehr Schutz vor Telefonwerbung, eine bessere Beratung von Anlegern und strengere Regeln für Managergehälter – in dieser Woche treten gleich mehrere Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Monaten beschlossen hatten.
dpa
Ein Call-Center-Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz. Verbraucher werden künftig besser vor lästiger Telefonwerbung geschützt. So gilt von diesem Dienstag an ein neues Gesetz gegen lästige Telefonwerbung. Bei unerwünschten Werbeanrufen drohen künftig Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Callcenter dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, und Verbraucher können leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder aussteigen. Ebenfalls am Dienstag tritt ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft, das die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe stellt. Darüber hinaus werden Absprachen in Strafprozessen – sogenannte Deals – auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
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