mardi 4 août 2009

Innenpolitik: Neue Gesetze zu Telefonwerbung und Anlegerschutz - Deutschland - FOCUS Online

Neue Gesetze zu Telefonwerbung und Anlegerschutz


Mehr Schutz vor Telefonwerbung, eine bessere Beratung von Anlegern und strengere Regeln für Managergehälter – in dieser Woche treten gleich mehrere Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Monaten beschlossen hatten.
Innenpolitik - Neue Gesetze zu Telefonwerbung und Anlegerschutz
dpa
Ein Call-Center-Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz. Verbraucher werden künftig besser vor lästiger Telefonwerbung geschützt.
Im Gegensatz zu anderen Gesetzen, die ab einem bestimmten Termin gelten, war hier festgelegt worden, dass die Gesetze „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft treten. Entscheidend hierfür ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

So gilt von diesem Dienstag an ein neues Gesetz gegen lästige Telefonwerbung. Bei unerwünschten Werbeanrufen drohen künftig Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Callcenter dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, und Verbraucher können leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder aussteigen. Ebenfalls am Dienstag tritt ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft, das die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe stellt. Darüber hinaus werden Absprachen in Strafprozessen – sogenannte Deals – auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Von Mittwoch an gilt dann ein verbesserter Anlegerschutz. Bankberater müssen ihre Kundengespräche in Zukunft umfassend protokollieren, damit Anleger eine falsche oder schlechte Beratung leichter nachweisen können. Zudem werden die Verjährungsfristen bei Schadenersatzansprüchen verlängert. Gleichzeitig treten schärfere Regeln für Manager in Kraft, mit denen überzogenen Bonuszahlungen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Zudem müssen die Manager bei eventuellen Fehlern für einen Teil des Schadens aufkommen.
dpa

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