mardi 4 août 2009

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Mehr Schutz gegen Telefonwerbung

Von Caspar Dohmen

Düsseldorf - Bürger sind ab sofort besser gegen lästige Werbeanrufe und vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt. Dafür sorgt die Bundesregierung mit dem geänderten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das ab diesem Dienstag gilt. Zwar durften Firmen schon bisher Bürger nicht ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anrufen. Doch sie konnten sich darauf berufen, dass der Angerufene nachträglich oder bei anderer Gelegenheit zugestimmt hatte. Häufig war dies der Fall, weil Verbraucher bei Gewinnspielen das Kleingedruckte übersehen hatten.

Damit ist nun Schluss. Telefonisch werben dürfen Unternehmen nur noch, wenn der Angerufene zugestimmt hat. Bei einigen Unternehmen wie der Deutschen Telekom ist dies schon lange Brauch. Außerdem darf ein Werbetreibender die Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Diese Praxis erschwerte es den Betroffenen, sich gegen lästige Anrufer zu wehren. Verbraucher können Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen nun ebenso widerrufen, wie sie es heute schon bei allen anderen telefonisch abgeschlossenen Verträgen können.

Beschweren können sich Verbraucher bei der Bundesnetzagentur. Wer sich an die Behörde wendet, sollte bestimmte Informationen parat haben, beispielsweise Datum und Uhrzeit des Anrufs oder Namen und Rufnummer des Anrufers sowie den Zweck des Anrufs. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden könne die Bundesnetzagentur gegen die Verstöße vorgehen, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, der die Verbraucher grundsätzlich zur Vorsicht mahnt: "Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten, insbesondere bei der Angabe ihrer Telefonnummer."

Im Jahr 2008 ist die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs auf 59 509 hochgeschnellt. Ein Jahr zuvor waren es nur 36 827 gewesen. Künftig kann die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro ahnden. Vorher waren bei dem Vergehen keine Strafen vorgesehen. Kurth kündigte ein hartes Vorgehen an: "Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren", sagte er.

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